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Warum privat?

Als Ärztin der gesetzlichen Krankenkassen stand ich unter Vertrag der kassenärztlichen Vereinigung. Dieser besagt, dass man verpflichtet ist die Grundsätze einer „wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung zu gewährleisten“.


„Ausreichend“ ist in unserem Schulnotensystem die Note „4“.


In der Berufsordnung für Ärzte wird eine bestmögliche, dem aktuellen Wissensstand und den eigenen Fähigkeiten adäquate Behandlung gefordert.


Das möchte ich tun!


Ich möchte mich aufmerksam und qualifiziert den Themen meiner Patienten/innen und Familien widmen und habe mich dafür fortlaufend weitergebildet und setze dieses auch fort.


Wenn man Kinder hat, entstehen viele Fragen aus dem täglichen Erleben. Darüber möchte man gerne mit kompetenten Menschen sprechen.


Ärztliche Gespräche bieten hierfür eine gute Möglichkeit. In der Kassenärztlichen Medizin werden jedoch vornehmlich „Sachleistungen“ vergütet, nur sehr eingeschränkt und auf wenige Gebiete begrenzt sind hier Beratungen vorgesehen.


Die Zeit

Ich möchte, dass meine Patienten/innen im Mittelpunkt stehen und ich mich auf sie und nicht auf Bürokratie und Verwaltung konzentrieren kann.

 

Was von der Versicherung übernommen wird, lässt sich leicht klären und ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.


Ich bin Fachärztin für Kinderheilkunde und möchte diesen Beruf frei ausüben, nach meinem besten Wissen und Gewissen. Dazu gehört auch, dass ich für mich sinnvolle Medikamente verordnen möchte, auch wenn sie im Kassenkatalog nicht vorgesehen oder die Kombination (z.B. von Hustenlösern und Hustenstillern) nicht erlaubt wäre.


Als anthroposophisch und systemisch ausgebildete Ärztin biete ich viele zusätzliche Therapie-Angebote, die in den kassenärztlichen Leistungen nicht enthalten sind. Selbst einige private Versicherungen schränken hier die Leistungen für Ärzte ein. Was übernommen, erfahren Sie bei Ihrer Versicherung.

 

Die Rechnung

Als privat arbeitende Ärztin stelle ich meine Rechnungen direkt an Sie als Patienten/innen.


Das macht meine Leistungen für Sie nachvollziehbar und transparent. Sollten Fragen auftreten, können Sie mich natürlich ansprechen.


Die Tarife richten sich nach der sog. GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte. Diese stammt, samt der genannten Vergütungen, aus dem Jahr 1982 mit kleinen Änderungen von 1996.


Daraus können Sie leicht erkennen, dass durch Inflation und veränderte Lebensbedingungen der einfache Satz nicht einmal mehr die Hälfte des Wertes widerspiegelt.


Deshalb ist heute der sog Schwellenwert der 2,3 fache, bei Sachleistungen der 1,8 fache, der übliche Abrechnungssatz, so sind diese, bezogen auf Aufwand, Ausstattung, Materialien, Haftungsrisiko und Dauer der Ausbildung vollkommen adäquat.


Bei vielen Behandlungen ist auch ein höherer , bis 3,5-facher Satz gerechtfertigt, wenn man z.B. die Dauer eines Gesprächs oder einer Untersuchung betrachtet. Vergleicht man die Sätze mit denen von anderen Berufen, z.B. Handwerkermeistern oder andere Gesundheitstherapeuten, so sind, bezogen auf Aufwand, Ausstattung, Materialien, Haftungsrisiko und Dauer der Ausbildung, diese Berechnungen nach GOÄ, mindestens adäquat.

 

Kassenversichert–kann ich trotzdem kommen?

Natürlich!


Sie können zu bestimmten Fragestellungen, einzelnen Terminen oder für alle Vorsorgen und Behandlungen kommen. Es gilt die freie Arztwahl, sodass Sie auch noch eine/n andere/n Ärztin/Arzt aufsuchen können.


Die Kosten können gerne im Voraus besprochen werden, sodass Sie wissen, womit Sie rechnen können. Es gibrt auch einzelne gesetzliche Kassen, die den Besuch bei der dem Privatärztin/-arzt durch einen Wahltarif mit abdecken.